Machen Sie keine Angaben bei der Polizei – schweigen Sie!
(Auskunftsverweigerungsrecht)
Rufen Sie uns an!
Wir helfen Ihnen bei
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- Polizeiliche Anhörung
- Beschlagnahme von Gegenständen (z.B. Führerschein, Computer)
- Haftbefehl
- Untersuchungshaft
- Festnahme
- Anklageschrift
- Hauptverhandlung
- Berufung und Revision
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, helfen wir, Ihre Ansprüche gegenüber dem Täter durchzusetzen.
Wir vertreten Sie als Nebenkläger/in im Strafverfahren und kümmern uns um Schadensersatz und Schmerzensgeld.