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Strafrecht

Sie werden beschuldigt oder angeklagt, eine Straftat begangen zu haben?

Machen Sie keine Angaben bei der Polizei – schweigen Sie!
(Auskunftsverweigerungsrecht)

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Wir helfen Ihnen bei

  • Polizeiliche Anhörung
  • Beschlagnahme von Gegenständen (z.B. Führerschein, Computer)
  • Haftbefehl
  • Untersuchungshaft
  • Festnahme
  • Anklageschrift
  • Hauptverhandlung
  • Berufung und Revision
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, helfen wir, Ihre Ansprüche gegenüber dem Täter durchzusetzen.

Wir vertreten Sie als Nebenkläger/in im Strafverfahren und kümmern uns um Schadensersatz und Schmerzensgeld.

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